Wiederaufbereitung und Resterilisation
von Einmalware sind aktuelle Themen. Im ersten Fall geht es um bereits
in Verwendung gewesene "single use"-Medizinprodukte, im
zweiten um solche, deren Verpackung zwar geöffnet wurde, die aber nicht
in tatsächlichen Gebrauch kamen. Zunächst muß darauf hingewiesen
werden, daß der Terminus "Aufbereitung von Einwegartikeln" in
sich unlogisch und irreführend ist. Artikel, die nach Verwendung
aufbereitet werden, sind nicht als Einwegartikel zu bezeichnen. Hier
sollte von Artikeln mit begrenzter Aufbereitbarkeit (ABA) gesprochen
werden. Diese Artikel nehmen eine Zwischenstellung zwischen wirklichen
Einwegartikeln (EA) und solchen für häufige Wiederverwendung (WA) ein.
ABA sind ähnlich wie EA meist
empfindlich gegen intensivere Bearbeitung mit Mechanik, Chemie,
Temperatur und/oder Druckschwankungen. Oft handelt es sich um delikate
Konstruktionen aus sehr unterschiedlichen Werkstoffen, manche davon
sogar empfindlich gegen das Eindringen von Wasser. Viele davon besitzen
lange, dünne Hohlräume, die bei widmungsgemäßer Verwendung mit Blut
oder anderen Körperflüssigkeiten benetzt/befüllt werden.
Rückstandsfreie und zuverlässige Reinigung ist für viele dieser
Artikel ein im praktischen Alltag bisher nur unbefriedigend erfüllbares
Anliegen.
Viele dieser Artikel benötigen über
die Reinigung hinaus eine Desinfektion oder Sterilisation, damit ein
vertretbarer mikrobiologischer Zustand für den angestrebten
Wiederverwendungszweck erreicht wird. Konstruktionsbedingt scheiden die
"robusten" Verfahren (Heißwasser > 85 °C oder
Niederdruckdampf zur Desinfektion, gespannter und gesättigter Dampf zur
Sterilisation) dafür meistens aus. Niedertemperatur (NT)-Verfahren sind
zwar aus technischer Sicht anwendbar, tragen aber den Mangel einer
größeren Anfälligkeit gegenüber Reinigungsund anderen
Vorbereitungsmängeln. Zahlreiche publizierte Kasuistiken von
nosokomialen Infektionen durch Aufbereitungsmängel, insbesondere aus
dem Gebiet der Endoskopie, belegen die praktische Relevanz dieser
Sachverhalte.
Wo Einmalverwendung die einzige gut
vertretbare Möglichkeit ist, sollte Einmalware beherzt und
widmungsgemäß (das heißt nur einmal!) eingesetzt werden. Dies gilt
insbesondere für Verbundartikel aus verschiedenen und empfindlichen
Werk stoffen, für solche, die schlecht zugänglich Hohlräume besitzen
und mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen sowie für solche, bei
deren Verwendung relevante Kontakte mit Mikrobe eintreten (hohe
Keimzahlen und/oder virulent Keime und/oder Eingriffe an Menschen mit
erhöhter Infektionsbereitschaft).
Die Verfügbarkeit von Einmalartikeln
ist ein Segen der modernen Medizin und hat viele teure Komplikationen
vermeiden geholfen. Wären wir in der Lage diesen Nutzen auch in Geld zu
beziffern, könnten wir uns manche unnötige Diskussion ersparen.
Sicherheit medizinischer Arbeit hat ihren Preis und sollte nicht aus
einäugigen Sparmotiven aufs Spiel gesetzt werden
Wenn eine Wiederverwendung von
Instrumente geplant wird, müssen folgende Randbedingunge gegeben sein:
- Der Gegenstand kann auch unter de Bedingungen des
Alltages zuverlässig gereinigt werden, d.h., alle für eine
Keimübertragung relevanten äußeren und inneren Oberflächen werde
vom Reinigungsmedium zuverlässig erreicht und soweit von Schmutz
befreit, daß keine mit freie Auge sichtbaren Schmutzreste mehr
bleiben; die Effizienz ist für jeden einzelnen Reinigungsvorgang
kontrolliert und gesichert.
- Dieser Reinigungsvorgang wird so organisiert, daß
damit kein Infektionsrisiko für den Durchführenden verbunden ist.
- Die Entkeimung (Desinfektion oder Sterilisation ist
für den angestrebten Zweck ausreichend und für jeden einzelnen
Vorgang kontrolliert und gesichert (qualitätsgesichert). Das
Verfahren ist so ausgelegt, daß die behandelten Gegenstände ihren
mikrobiologischen Zustand anschließend bis zu Verwendung sicher
beibehalten (Sterilisation in Verpackung).
- Auf den Gegenständen verbleiben keinerlei
Rückstände von Mikroben, von Wasch- oder Entkeimungsmitteln, die
die nachfolgende Desinfektion oder Sterilisation behindern bzw nach
der Entkeimung für den Patienten schädlich wären (z.B. Toxine,
Allergene oder Pyrogene).
- Die medizinische Brauchbarkeit der Artikel i nach
dieser Behandlung ausreichend gut, es kommt zu keinen relevanten
Material- oder Funktionsänderungen.
- Bei Aufbereitungsverfahren, die über kurz oder
lang zu solchen Änderungen führen, muß die Grenze der
Wiederverwendung festgelegt werden. Dabei sind objektivierbare
Kriterien heranzuziehen (Überprüfung der Unversehrtheit) und bei
jedem Stück anzuwenden.
- Wiederaufbereitungsprozesse im Medizinbetrieb sind
nach den Regeln des Qualitätsmanagements zu organisieren.
Auch wenn " nur eine
Resterilisation geplant ist, müssen die oben genannten Punkte
sinngemäß zutreffen!
Die Wiederaufbereitung von
Sterilgütern - gleich welcher Art! für die neuerliche Anwendung am
Menschen stellt immer hohe Anforderungen an die Aufbereitungsschritte
vor der Sterilisation und an diese selbst, damit überhaupt den heutigen
Maßstäbe an die Qualitätssicherung entsprochen wird.
Betrachtet man diese Sachverhalte
nüchtern, wird klar, daß die zum Teil sehr kontrovers und emotional
geführte Diskussion um die Aufbereitung von Einwegartikeln am Kern der
hygienischen Anliegen vorbeiging. Es geht letztlich bei WA und AGA um
gleiche Sachverhalte, Unterschiede bestehen nur in den Nuancen:
Edelstahlgegenstände können öfter aufbereitet werden als solche aus
weicheren oder poröseren Materialen; Autoklavieren wird -
mikrobiologisch gesehen -mit größeren Schmutzresten "fertig"
als NT-Sterilisationsverfahren, will man mit NT-Sterilisierverfahren zu
sicheren mikrobiologischen Ergebnissen kommen, dann muß ein höherer
Aufwand in die vorbereitende Reinigung gesteckt werden usw.
Es geht darum, für jede Artikelgruppe
eine angepaßte Kaskade von Arbeits- und Prüfschritten zu definieren,
um hygienisch befriedigende Resultate zu erreichen. Und es muß die
Grenze der Sicherheit klar erkannt und definiert werden. Wer diese
Anforderungen nicht erfüllen kann, muß sich auf Einmalverwendung
beschränken. (Dies gilt ja z.B. auch für ein Metallinstrument, wenn
kein Sterilisator verfügbar ist!) Anders gesagt: Ist Aufbereitung nicht
zuverlässig - die Gründe dafür können beim Artikel, seiner
Exposition, beim Aufbereitungsverfahren und/oder beim Patienten liegen -
dann ist Einmalverwendung angesagt. Verfügt man dagegen über ein
nachweisbar geeignetes und qualitätsgesichertes Verfahren (s. obige
Punkte), dann ist die neuerliche Verwendung aus hygienischer Sicht
akzeptabel - dann sollte aber auch nicht von Einmalware gesprochen
werden!